Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen als Wolfs-Präventionsgebiete ausgewiesen. Innerhalb dieser Gebiete wird die Anschaffung wolfsabweisender Zäune zu 100 % gefördert. Auch der Erwerb geeigneter Herdenschutzhunde kann bezuschusst werden. Für Tierhalter in den Präventionsgebieten ist die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zudem Voraussetzung für Ausgleichszahlungen bei Schaf- und Ziegenrissen durch den Wolf.

Anerkannte Zauntypen und technische Anforderungen

In Schleswig-Holstein werden verschiedene Zaunformen als wolfsabweisend anerkannt. Allen gemeinsam ist die Anforderung einer Mindestspannung von 3.500 Volt an jeder Stelle des Zauns sowie einer ausreichenden Erdung. Grundsätzlich gilt: Höhere Spannungen um die 5.000 Volt bieten einen noch wirksameren Schutz.

5-Litzen-Zaun (Höhe 120 cm)

Der klassische 5-Litzen-Zaun gilt als zuverlässiger Schutz. Die Litzen sind in folgenden Höhen anzubringen: 20 cm (Untergrabschutz), 40 cm, 60 cm, 90 cm und 120 cm. Der Abstand zwischen den Litzen darf 20 bis 30 cm nicht überschreiten. Für die oberste Litze wird eine gut sichtbare 2 cm Breitbandlitze empfohlen.

Euronetzzaun (Mindesthöhe 105 cm)

Elektronetze müssen eine Mindesthöhe von 105 cm an der oberen Netzkante aufweisen. Beim Aufbau ist auf einen guten Bodenabschluss zu achten; ein Durchhängen der Oberlinie ist nicht zulässig. Netze mit einer Höhe von 120 cm bieten zusätzlichen Schutz.

4-Litzen-Zaun (Höhe 100 cm)

Dieser Zauntyp ist ausschließlich in den besonders windhöffigen Gebieten der schleswig-holsteinischen Marschen zugelassen. Die vier Litzen werden in folgenden Höhen angebracht: 20 cm (Untergrabschutz), 40–45 cm, 65–70 cm und 100 cm.

Festzäune

Bestehende Festzäune aus Knoten- oder Ursusgeflecht mit einer Mindesthöhe von 100 cm können durch gezielte Nachrüstung wolfsabweisend gemacht werden. Dafür gibt es mehrere anerkannte Möglichkeiten: Die Anbringung von drei stromführenden Litzen — eine in 20 cm Bodenhöhe außen (Untergrabschutz), eine auf halber Zaunhöhe außen und eine am oberen Rand mit Ringisolatoren — ist eine bewährte Lösung. Alternativ kann ein Knotengeflecht als Untergrabschutz flach nach außen ausgelegt und mit Erdankern befestigt werden. Bei Neuzäunungen kann der Untergrabschutz auch durch ein mindestens 40–50 cm tief eingegrabenes Knotengeflecht gewährleistet werden.

Weitere Informationen

Weitere Details zur Förderung und zu den Wolfs-Präventionsgebieten finden Sie hier: Herdenschutz

Stand: 01.10.2025

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