Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Sachsen
Einen hundertprozentigen Schutz vor Wolfsübergriffen gibt es nicht — aber durch angepasste Maßnahmen lassen sich Schäden wirkungsvoll reduzieren. Der Freistaat Sachsen unterstützt Tierhalter dabei finanziell und bietet darüber hinaus kostenlose Vor-Ort-Beratung durch Herdenschutzberater an. Da viele Faktoren wie Geländebeschaffenheit, Infrastruktur, Tierart und Kosten berücksichtigt werden müssen, empfiehlt sich bei Bedarf eine individuelle Beratung vor Ort.
Ziele und Grundsätze der Förderung
Die Förderung des Freistaats Sachsen verfolgt einen präventiven Ansatz: Schäden durch Wolfsübergriffe sollen von vornherein vermieden werden, anstatt im Nachhinein ausgeglichen zu werden. Die Maßnahmen richten sich an alle Tierhalter — vom Hobbyhalter bis zum landwirtschaftlichen Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb — und gelten landesweit im gesamten Freistaat. Gefördert werden Schutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gehegewild zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Was wird konkret gefördert
Förderfähig sind folgende Maßnahmen, die unter den Punkt E.1 „Vorhaben zur Prävention vor Schäden durch Wolf und Luchs" der Förderrichtlinie Natürliches Erbe fallen:
- Material für mobile Elektrozäune (Netz- und Litzenzäune)
- Breitbandlitze („Flatterband" als Übersprungschutz)
- Herdenschutzhunde
- Untergrabschutz bei Wildgattern inkl. Installationsleistung
Festzäune sind grundsätzlich nicht förderfähig, da sie lediglich eine physische Barriere darstellen und leicht untergraben oder überwunden werden können. Eine Ausnahme bildet der Untergrabschutz bei Gehegewild.
Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor der Anschaffung gestellt werden. Einzureichen sind die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulare sowie mindestens ein Kostenangebot.
Mindestschutz: Voraussetzung für Entschädigungsleistungen
Der Mindestschutz bezeichnet jene Schutzmaßnahmen, die in Sachsen Voraussetzung für eine Entschädigung im Schadensfall sind — vorausgesetzt, der Wolf wurde als Verursacher mit hoher Sicherheit festgestellt. Für Schafe und Ziegen gelten folgende technische Mindestanforderungen:
- Elektrozäune: mindestens 90 cm hoch, Mindestspannung 2.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge
- Litzenzäune: Bodenabstand sowie Abstände der drei unteren Litzen maximal 20 cm, darüberliegende Litzen maximal 30 cm
- Netzzäune: waagerechte Leiter bis 60 cm Höhe mit maximal 20 cm Abstand
- Festzäune: mindestens 120 cm hoch mit festem, bodengleichem Abschluss
Für andere Tierarten wie Alpakas, Rinder oder Pferde sind keine Mindestschutzkriterien festgelegt. Eine Entschädigung ist dennoch möglich, wenn ein Wolfsübergriff im Rahmen einer Rissbegutachtung bestätigt wird.
Empfohlener Schutz: Deutlich erhöhte Sicherheit
Über den Mindestschutz hinaus empfiehlt der Freistaat Sachsen weitergehende Maßnahmen, die einen spürbar besseren Schutz bieten und ebenfalls förderfähig sind:
- Stromführende Zäune mit einer Höhe von 100 bis 120 cm und einer Mindestspannung von 4.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge
- Bei Beständen von mehr als 100 Tieren ist der ergänzende Einsatz von Herdenschutzhunden wirtschaftlich sinnvoll
- Wildgatter sollten mit einem Untergrabschutz gesichert werden
- Wurde ein Elektrozaun trotz Mindestschutz überwunden, wird der zusätzliche Einsatz von Breitbandlitze („Flatterband") empfohlen — eine stromlose optische Barriere, die ca. 30 cm oberhalb des bestehenden Zauns angebracht wird. Der Einsatz kann in bestimmten Gebieten vorübergehend zum Mindestschutz erklärt werden; beim Einsatz von Herdenschutzhunden kann darauf verzichtet werden.
Weitere Informationen
Weitere Details sowie Antragsformulare finden Sie hier: Schutz von Nutztieren , Prävention vor Wolfsschäden
Stand: 01.10.2025