Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Bremen
Die Förderrichtlinie der Freien Hansestadt Bremen regelt die Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren vor Wolfsübergriffen. Sie dient als Ergänzung zur Kofinanzierung im Förderbereich 4J („Schutz vor Schäden durch den Wolf“) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Ziel der Förderung ist es, die Weidetierhaltung als nachhaltige Form der Landbewirtschaftung zu stärken und gleichzeitig Konflikte zwischen Artenschutz und landwirtschaftlicher Nutzung zu reduzieren.
Gefördert werden insbesondere Investitionen, die dazu beitragen, Nutztiere wirksam vor Wolfsangriffen zu schützen und langfristig sichere Haltungsbedingungen zu gewährleisten.
Die aktuelle Fördermaßnahme ist zeitlich befristet und gilt nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2027.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung der Förderung finden Sie hier: Freie Hansestadt Bremen