Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

Seit August 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neu gefasste Förderrichtlinie Wolf. Mit der Einführung der landesweiten „Förderkulisse Herdenschutz" können nun alle Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in ganz NRW eine Förderung für wolfsabweisende Schutzmaßnahmen beantragen — unabhängig davon, ob sie sich in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet befinden oder nicht.

Was wird gefördert

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erreichung eines wolfsabweisenden Grundschutzes. Dazu zählen die Optimierung und Neuanschaffung von Schutzzäunen nebst Zubehör sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Die Förderung laufender Kosten wie Arbeitsaufwand oder Unterhaltungsmaßnahmen ist nach Landeshaushaltsrecht nicht zulässig.

Für Halter von Kleinpferden (Stockmaß bis 148 cm), Pferden mit Fohlen sowie Jungpferden bis zu drei Jahren ist eine Förderung im Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels möglich.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften — sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb. Auch Hobbytierhaltungen können Förderanträge stellen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen.

Wichtig: Zusammenhang mit Entschädigungsleistungen

Wer im Schadensfall eine Entschädigung für Wolfsrisse erhalten möchte, muss künftig einen nachweisbaren Grundschutz vorweisen. Nach Ablauf der einjährigen Übergangszeit im August 2026 gilt diese Voraussetzung landesweit. In bereits ausgewiesenen Wolfsgebieten ist die Übergangsfrist bereits abgelaufen.

Beratung und Antragstellung

Zuständig für Herdenschutzberatung, Antragsbewilligung und Entschädigungsleistungen ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Sie bietet allen Weidetierhaltenden eine kostenlose und ausführliche Beratung zu möglichen Schutzmaßnahmen an. Seit dem 1. August 2025 ist ein verpflichtendes Beratungs- und Informationsgespräch Voraussetzung für die Bewilligung eines Förderantrags.

Weitere Informationen

Weitere Details zur Förderung finden Sie hier: Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW , Förderrichtlinien Wolf

Stand: 01.10.2025

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