Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Thüringen
Die Wiederausbreitung von Wolf, Biber und Luchs stellt Tierhalter und Landnutzer vor neue Herausforderungen. Das Kompetenzzentrum für Wolf, Biber und Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz fungiert dabei als zentrale Anlaufstelle. Es bündelt Monitoring, Schadensbegutachtung und Management und unterstützt Tierhalter durch Beratung und Information.
Wer und was wird gefördert
Gefördert werden Herdenschutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen sowie andere Weidetiere mit einer Widerristhöhe von maximal 112 cm. Dazu zählen die Anschaffung und der Aufbau von Herdenschutzzäunen sowie die Anschaffung und Haltung von Herdenschutzhunden.
Für Pferde und Rinder ist eine Förderung nur möglich, wenn zuvor ein Wolfsübergriff amtlich bestätigt wurde.
Förderstufen: Grundschutz und optimaler Herdenschutz
Thüringen unterscheidet zwischen zwei Schutzniveaus:
Der wolfsabweisende Grundschutz besteht aus einem mobilen Elektrozaun mit einer Höhe von 90 cm und wird mit 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Der optimale Herdenschutz wird mit bis zu 100 % gefördert und kann auf folgende Weise umgesetzt werden:
Mobiler Elektrozaun mit 90 cm Höhe und zusätzlichem Flatterband bis 120 cm Gesamthöhe.
Mobiler Elektrozaun mit 120 cm Höhe.
Mobiler Elektrozaun mit 90 cm Höhe in Kombination mit Herdenschutzhunden.
Herdenschutzhunde und laufende Betriebsausgaben
Beim Einsatz von Herdenschutzhunden können neben der Anschaffung auch der Sachkundenachweis sowie laufende Kosten gefördert werden. Zusätzlich werden laufende Betriebsausgaben für die Unterhaltung von Zäunen und Herdenschutzhunden unterstützt.
Weitere Informationen
Weitere Details zur Förderung finden Sie hier: Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs
Stand: 01.10.2025