Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Tierhalter mit einem umfassenden Förderprogramm zum Schutz vor Wolfsübergriffen. Gefördert werden sowohl Investitionen in Schutzausrüstung als auch laufende Betriebsausgaben — mit dem Ziel, eine sichere Weidehaltung langfristig zu ermöglichen.
Förderfähige Investitionen
Im Mittelpunkt der Investitionsförderung steht der Erwerb von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör für den präventiven Schutz vor Wolfsübergriffen. Förderfähig sind Maßnahmen für folgende Tierarten:
Schafe, Ziegen, Damtiere, Lamas und Alpakas; Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr; Rinder in Weidehaltung mit Kälbern oder Jungrindern in definierten Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen.
Darüber hinaus können Zubehör für den Untergrabeschutz an vorhandenen Zäunen sowie Ausrüstungsgegenstände wie Mäh- und Wickeltechnik gefördert werden. In begründeten Einzelfällen ist auch eine Ersatzbeschaffung möglich.
Nicht förderfähig sind Personal- und Sachkosten für Aufbau und Unterhaltung sowie laufende Kosten für Hundehaltung, Zucht und Ausbildung.
Förderfähige laufende Betriebsausgaben
Neben Investitionen werden auch laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde bezuschusst. Voraussetzung für die Förderung von Herdenschutzhunden ist deren Zertifizierung im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung.
Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Aufrechterhaltung der Beweidung, zur Pflege der Zäune und zum sachgerechten Einsatz der Herdenschutzhunde. Zusätzlich ist ein Weidetagebuch zu führen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung ohne Mehrwertsteuer. Die Mindesthöhe beträgt 500 Euro, die maximale Förderung 30.000 Euro pro Jahr.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Gartenbaubetriebe im Haupt- und Nebenerwerb mit Nutztierhaltung. Auch außerlandwirtschaftliche Kleintierhalter können gefördert werden, sofern die Tierhaltung bestimmten Zwecken wie Landschaftspflege dient. Der Betriebssitz muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Weitere Informationen
Weitere Details zur Förderung finden Sie hier: Herdenschutz vor dem Wolf
Stand: 01.10.2025