Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz
In ausgewiesenen Präventionsgebieten in Rheinland-Pfalz können Nutztierhalter finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Schutzmaßnahmen beantragen. Ziel ist es, Schäden durch den Wolf an Nutztieren zu vermeiden und eine sichere Weidehaltung zu ermöglichen.
Was wird gefördert
Förderfähig sind Investitionen in Schutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen, Gehegewild, Lamas und Alpakas sowie Rinder, Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr. Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens dem anerkannten Grundschutz entsprechen, darunter Elektronetze verschiedener Höhen, Elektro-Litzenzäune sowie die Nachrüstung bestehender Drahtgeflechtzäune mit Untergrab- oder Überkletterschutz. Die genauen Mindestanforderungen sind im Managementplan festgelegt.
Es können bis zu 100 % der anfallenden förderfähigen Kosten erstattet werden.
Wo wird gefördert
Präventionsgebiete werden ausgewiesen, sobald von mindestens einem sesshaften Wolf in einer Region ausgegangen werden kann. Aktuell bestehen folgende Fördergebiete:
Präventionsgebiet Westerwald: Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied, die Stadt Koblenz sowie Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn.
Pufferzone Eifel: Verbandsgemeinden Adenau, Gerolstein und Prüm.
Präventionsgebiet Westeifel sowie der rheinland-pfälzische Taunus.
Weiden und Gehege müssen sich innerhalb eines Präventionsgebiets oder der angrenzenden Pufferzone befinden.
Fristen und Antragstellung
Es gibt keine festen Antragsfristen. Wichtig ist jedoch, dass mit dem Kauf von Materialien oder Herdenschutzhunden erst nach erfolgter Förderbewilligung begonnen werden darf. Der Antrag muss die geplanten Maßnahmen hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche nachvollziehbar darlegen.
Weitere Informationen
Weitere Details zur Förderung finden Sie hier: Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz
Stand: 01.10.2025