Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Hessen

Mit der Förderung von Maßnahmen zum Weidetierschutz unterstützt das Land Hessen eine nachhaltige und zukunftsfähige Weidehaltung. Ziel ist es, Nutzungskonflikte zwischen Wolf und Weidetierhaltung zu reduzieren und gleichzeitig den Tierbestand langfristig zu stabilisieren oder auszubauen.

Gefördert werden sowohl Investitionen als auch laufende Betriebsausgaben, die dem Schutz von Nutztieren vor Wolfsübergriffen dienen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen für Schafe und Ziegen sowie für Rinder, Pferde und Esel bis zu einem Jahr. Auch kleinrahmige Rassen sowie weitere Tierarten wie Gatterwild, Lamas und Alpakas können berücksichtigt werden. Für Rinder, Hausesel, bestimmte Pferderassen sowie Gatterwild (ausgenommen Damwild) gelten dabei die Regelungen der De-minimis-Verordnung.

Der konkrete Umfang der Förderung – etwa bei Zäunen, Materialien oder Herdenschutzhunden – richtet sich nach der jeweiligen Herdengröße und wird im Einzelfall unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten festgelegt.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Hessen, die Weidetierhaltung betreiben und mindestens zehn förderfähige Tiere halten. Darüber hinaus können auch andere Landbewirtschafter gefördert werden – mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden –, sofern die Tierhaltung beispielsweise der Landschaftspflege, dem Erhalt genetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient.

Wichtig ist, dass sich die betroffenen Weideflächen in Hessen befinden.

Voraussetzungen für eine Förderung

Für Schafe, Ziegen und Gatterwild besteht grundsätzlich eine landesweite Fördermöglichkeit. Für andere Tierarten gelten zusätzliche Bedingungen. Eine Förderung ist beispielsweise möglich, wenn bereits ein bestätigter Wolfsübergriff vorliegt oder wenn sich die Flächen innerhalb ausgewiesener Ereignisgebiete befinden, die regelmäßig vom Wolfszentrum Hessen aktualisiert werden.

Auch für den Einsatz von Herdenschutzhunden gelten klare Anforderungen. Dazu gehört unter anderem, dass bereits wolfsabweisende Zäune vorhanden sind und die Halter über entsprechende Sachkunde verfügen. Die Hunde müssen nachweislich für den Herdenschutz geeignet sein und gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen. In der Praxis werden in der Regel mindestens zwei Hunde pro Herde eingesetzt, abhängig von der Herdengröße.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung von Präventionsmaßnahmen erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. In vielen Fällen können bis zu 85 % der förderfähigen Nettoausgaben übernommen werden. Eigene Arbeitsleistungen können anteilig berücksichtigt werden – in der Regel bis zu 60 % des Betrags, der bei Vergabe an ein externes Unternehmen anfallen würde.

Die maximale Förderung ist auf 30.000 Euro pro Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt. Kleinere Beträge unter 200 Euro werden nicht bewilligt.

Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Zweckbindungsfristen:

7 Jahre für ortsfeste Zäune; 5 Jahre für mobile Zaunsysteme; 5 Jahre für Herdenschutzhunde (ab Einsatzfähigkeit).

Förderung laufender Betriebskosten

Neben Investitionen werden auch laufende Betriebsausgaben unterstützt. Diese Förderung erfolgt über einen festgelegten Zeitraum und ergänzt die einmaligen Investitionen.

Die jährlichen Zuschüsse orientieren sich an der jeweiligen Maßnahme, zum Beispiel:

Bis zu 1.230 Euro je Kilometer mobiler Zaun für Schafe und Ziegen; bis zu 620 Euro je Kilometer mobiler Zaun für andere Tierarten; bis zu 235 Euro je Kilometer fest installierter Elektrozaun; bis zu 1.920 Euro je Herdenschutzhund.

Zusätzlich gilt eine Obergrenze von 450 Euro pro Hektar und Jahr. Auch hier werden Beträge unter 200 Euro nicht berücksichtigt.

Antragstellung und Ablauf

Anträge für Investitionen können ganzjährig gestellt werden. Für die Förderung laufender Betriebskosten gilt in der Regel eine Frist bis zum 1. Oktober, damit die Maßnahmen ab dem Folgejahr berücksichtigt werden können.

Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Landratsamt des jeweiligen hessischen Landkreises. Die Auszahlung der laufenden Zuschüsse muss jährlich gesondert beantragt werden.

Ziel der Förderung

Im Mittelpunkt steht ein präventiver Ansatz: Durch frühzeitige und wirksame Schutzmaßnahmen sollen Schäden vermieden und die Weidetierhaltung gesichert werden. Gleichzeitig trägt die Förderung dazu bei, praktikable Lösungen im Umgang mit dem Wolf in der landwirtschaftlichen Praxis zu etablieren.

Weitere Informationen

Weitere Details zur Förderung finden Sie hier: Herdenschutz Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, WIBank Weidetierschutz

Stand: 01.10.2025

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