Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg

Nach einem Wolfsangriff auf Schafe bei Bad Wildbad im Mai 2018 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg die sogenannte Förderkulisse für Wolfsprävention im Nordschwarzwald eingerichtet. Aufgrund weiterer Nachweise eines ortsansässigen Wolfs wurde das Gebiet in den Folgejahren erweitert. Auch im Ortenaukreis betrifft dies inzwischen deutlich mehr Gemeinden: Das ursprüngliche Aktionsgebiet wurde von 16 auf 43 Gemeinden ausgeweitet.

Neuer Schwerpunkt: Herdenschutz in der Rinderhaltung

Neben den bereits etablierten Maßnahmen für Schafe und Ziegen unterstützt das Land Baden-Württemberg inzwischen auch zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Rinderhaltung. Gefördert werden unter anderem der erhöhte Aufwand bei der Weideführung sowie der Einsatz robuster, wehrhafter Tiere innerhalb der Herde.

Zuvor beschränkte sich die Förderung in diesem Bereich im Wesentlichen auf wolfsabweisende Zäune für Kälber bis zu einem Jahr.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Weideflächen innerhalb der festgelegten Förderkulisse befinden. Nutztierhalter können auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie entsprechende Anträge einreichen.

Zum Fördergebiet im Ortenaukreis zählen unter anderem:

Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Gengenbach, Gutach, Haslach im Kinzigtal, Hausach, Hofstetten, Hohberg, Hornberg, Kappel-Grafenhausen, Kappelrodeck, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Lauf, Lautenbach, Mahlberg, Mühlenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Oberwolfach, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Ringsheim, Sasbach, Sasbachwalden, Schuttertal, Seebach, Seelbach, Steinach, Wolfach und Zell am Harmersbach.

Gefördert werden Schutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen, Gehegewild sowie Rinder und Pferde mit Jungtieren bis zu einem Jahr. Für wolfsabweisende Elektrozäune können bis zu 100 % der Materialkosten übernommen werden.

Darüber hinaus ist eine anteilige Erstattung der Arbeitskosten möglich. Auch laufende Kosten, beispielsweise für Herdenschutzhunde, können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Verfahrensablauf

Für die Antragstellung ist ein vollständig ausgefüllter Förderantrag erforderlich. Zusätzlich müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Lageplan der Weideflächen
  • Angaben zur Tierart und Anzahl der Tiere
  • Drei vergleichbare Angebote unterschiedlicher Anbieter

Angaben zur Umsetzung durch Eigenleistung oder Fachunternehmen sind ebenfalls erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier: Service BW – Herdenschutz Förderung

Hintergrund und wichtige Hinweise

Ziel der Förderung ist es, Weidetiere wirksam zu schützen und Schäden durch Wolfsübergriffe langfristig zu vermeiden.

Innerhalb der Förderkulisse werden Entschädigungen in der Regel nur gewährt, wenn ein ausreichender Herdenschutz vorhanden war.

Außerhalb der Fördergebiete wird keine Präventionsförderung gewährt, jedoch können im Schadensfall Ausgleichszahlungen erfolgen.

Die konkrete Ausgestaltung des Herdenschutzes hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Als Orientierung gelten Zäune von etwa 120 cm Höhe für Schafe und Ziegen, wobei unter bestimmten Bedingungen auch andere Lösungen anerkannt werden können.

Stand: 01.10.2025

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