Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Tierhalter mit einem umfassenden Förderprogramm zum Schutz vor Wolfsübergriffen. Gefördert werden sowohl Investitionen in Schutzausrüstung als auch laufende Betriebsausgaben — mit dem Ziel, eine sichere Weidehaltung langfristig zu ermöglichen.

Förderfähige Investitionen

Im Mittelpunkt der Investitionsförderung steht der Erwerb von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör für den präventiven Schutz vor Wolfsübergriffen. Förderfähig sind Maßnahmen für folgende Tierarten:

Schafe, Ziegen, Damtiere, Lamas und Alpakas Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr Rinder in Weidehaltung mit Kälbern oder Jungrindern — in definierten Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen

Darüber hinaus können Zubehör für den Untergrabeschutz an vorhandenen Zäunen sowie Ausrüstungsgegenstände wie Mäh- und Wickeltechnik (ohne Zubehör und Fahrzeuge) gefördert werden. In begründeten Einzelfällen ist auch eine Ersatzbeschaffung förderfähig.

Nicht förderfähig sind einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten für Aufbau und Unterhaltung der Maßnahmen sowie laufende Kosten für Hundehaltung, Zucht, Ausbildung und Weiterbildung der Halter.

Förderfähige laufende Betriebsausgaben

Neben Investitionen werden auch zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde bezuschusst. Voraussetzung für die Förderung von Herdenschutzhunden ist deren Zertifizierung im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung.

Zuwendungsempfänger verpflichten sich für den gesamten Verpflichtungszeitraum zur Aufrechterhaltung der Beweidung, zur Pflege und Sicherung der Zäune sowie zum zweckmäßigen Einsatz der Herdenschutzhunde. Zusätzlich ist ein Weidetagebuch zu führen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre, wobei ein Verpflichtungsjahr jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres läuft.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung ohne Mehrwertsteuer. Die Mindesthöhe der Zuwendung beträgt 500 Euro, die maximale Förderhöhe 30.000 Euro pro Jahr.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Gartenbaubetriebe im Haupt- und Nebenerwerb mit Nutztierhaltung, unabhängig von der Rechtsform. Darüber hinaus können auch außerlandwirtschaftliche Kleintierhalter eine Förderung beantragen, sofern die Tierhaltung der Landschaftspflege, dem Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient. Der Betriebssitz muss in Sachsen-Anhalt liegen.

Weitere Informationen

Weitere Details zur Förderung finden Sie hier: Herdenschutz vor dem Wolf

Stand: 01.10.2025

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