Förderung von Herdenschutzmaßnahmen im Saarland

Seit Ende Oktober 2024 ist das Saarland offiziell als Wolfs-Präventionsgebiet ausgewiesen. Das Land unterstützt Tierhalter bei Investitionen und laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Wolfsübergriffen — mit dem Ziel, eine nachhaltige Weidehaltung zu erhalten und Konflikte zwischen Artenschutz und Landwirtschaft zu reduzieren. Rechtliche Grundlagen bilden das GAK-Gesetz, die Landeshaushaltsordnung sowie die Förderrichtlinie Wolf.

Was wird gefördert

Förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Wolfsschäden an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung. Dazu zählen Schafe und Ziegen, Rinder, Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr sowie Damtiere, Lamas und Alpakas.

Die Förderung verfolgt dabei mehrere Ziele: den Schutz und Erhalt der Tierhaltung im Saarland, einen Beitrag zur Umsetzung des Wolfsmanagementplans sowie den Erhalt naturschutzwertvoller Flächen durch Beweidung als Form der Landschaftspflege.

Weitere Informationen

Weitere Details zur Förderung finden Sie hier: Der Wolf im SaarlandFörderrichtlinie Wolf

Stand: 01.10.2025

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