Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe in Bayern
Mit der Förderrichtlinie „Investition Herdenschutz Wolf“ unterstützt der Freistaat Bayern Nutztierhalter dabei, ihre Tiere wirksam vor Übergriffen durch den Wolf zu schützen. Ziel ist es, die Weidetierhaltung langfristig zu sichern und gleichzeitig die Akzeptanz für wildlebende Wölfe im ländlichen Raum zu fördern.
Die Weidehaltung leistet einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl und zur Pflege der Kulturlandschaft. Durch gezielte Investitionen in geeignete Schutzmaßnahmen sollen Risiken reduziert und eine sichere Bewirtschaftung weiterhin ermöglicht werden.
Förderfähige Investitionen
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die sich in der Praxis als wirkungsvoll erwiesen haben.
Dazu zählen vor allem:
- mobile Elektrozäune sowie elektrisch gesicherte Festzäune Herdenschutzhunde einschließlich notwendigem Zubehör
- Diese Investitionen bilden die Grundlage für einen zuverlässigen Herdenschutz unter realen Einsatzbedingungen.
Wer kann eine Förderung beantragen
Antragsberechtigt sind sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch private Tierhalter. Voraussetzung ist, dass Nutztiere gehalten werden und die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt sind.
Im Detail umfasst dies:
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (KMU gemäß EU-Vorgabe) mit Betriebssitz in Bayern
- Privatpersonen außerhalb der klassischen Landwirtschaft, sofern sie Nutztiere halten
Fördergebiete
Die Förderung ist an klar definierte Gebiete gebunden. Diese sogenannten Förderkulissen werden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) auf Basis fachlicher Kriterien festgelegt und regelmäßig veröffentlicht.
Wichtig ist: Zuschüsse werden ausschließlich für Vorhaben gewährt, die innerhalb dieser ausgewiesenen Gebiete umgesetzt werden.