Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsschäden

Nach einem Wolfsangriff auf Schafe bei Bad Wildbad im Mai 2018 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg die sogenannte Förderkulisse für Wolfsprävention im Nordschwarzwald eingerichtet. Aufgrund weiterer Nachweise eines ortsansässigen Wolfs wurde das Gebiet in den Folgejahren erweitert. Auch im Ortenaukreis betrifft dies inzwischen deutlich mehr Gemeinden: Das ursprüngliche Aktionsgebiet wurde von 16 auf 43 Gemeinden ausgeweitet.

Neuer Schwerpunkt: Herdenschutz in der Rinderhaltung

Neben den bereits etablierten Maßnahmen für Schafe und Ziegen unterstützt das Land Baden-Württemberg inzwischen auch zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Rinderhaltung. Gefördert werden nun unter anderem der erhöhte Aufwand bei der Weideführung sowie der Einsatz robuster, wehrhafter Tiere innerhalb der Herde. Zuvor beschränkte sich die Förderung in diesem Bereich im Wesentlichen auf Wolfs abweisende Zäune für Kälber bis zu einem Jahr.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Weideflächen innerhalb der festgelegten Förderkulisse befinden. Nutztierhalter können auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) entsprechende Anträge für Maßnahmen zum Herdenschutz einreichen. Zum Fördergebiet im Ortenaukreis zählen derzeit folgende Gemeinden:

Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Gengenbach, Gutach, Haslach im Kinzigtal, Hausach, Hofstetten, Hohberg, Hornberg, Kappel-Grafenhausen, Kappelrodeck, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Lauf, Lautenbach, Mahlberg, Mühlenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Oberwolfach, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Ringsheim, Sasbach, Sasbachwalden, Schuttertal, Seebach, Seelbach, Steinach, Wolfach und Zell am Harmersbach.

Gefördert werden Schutzmaßnahmen für verschiedene Weidetiere, darunter Schafe, Ziegen, Gehegewild sowie Rinder und Pferde mit Jungtieren bis zu einem Jahr. Für die Errichtung Wolf abweisender Elektrozäune können – je nach Maßnahme – bis zu 100 % der Materialkosten übernommen werden.

Darüber hinaus ist eine anteilige Erstattung der Arbeitskosten für den Zaunbau möglich. Auch laufende Kosten, beispielsweise für die Haltung und den Einsatz von Herdenschutzhunden, können unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden.

Verfahrensablauf

Für die Antragstellung ist ein vollständig ausgefüllter Förderantrag erforderlich, ergänzt durch die entsprechenden Anlagen (LPR-Anhang 5 und 5.6). Zusätzlich müssen verschiedene Angaben und Nachweise eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere:

ein Lageplan der Weideflächen 

  • Angaben zur Tierart und zur Anzahl der Tiere
  • drei vergleichbare Angebote unterschiedlicher Anbieter 
  • Angaben dazu, ob der Zaun vom Unternehmen selbst oder von einem spezialisierten Fachunternehmen errichtet wird Weiterführende 

Informationen finden Sie unter: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6004751

Hintergrund und wichtige Hinweise

Ziel der Förderung ist es, Weidetiere wirksam zu schützen und gleichzeitig zu verhindern, dass Wölfe Nutztiere als leichte Beute wahrnehmen. Ein funktionierender Herdenschutz trägt somit langfristig zur Schadensvermeidung bei.

Für Betriebe in neu hinzugekommenen Fördergebieten galt eine Übergangsfrist, um entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Grundsätzlich gilt: Entschädigungen für Wolfsrisse innerhalb der Förderkulisse werden in der Regel nur dann gewährt, wenn die Tiere zum Zeitpunkt des Angriffs ausreichend gesichert waren.

Außerhalb der festgelegten Fördergebiete ist eine Unterstützung für Präventionsmaßnahmen nicht vorgesehen. Hier erfolgt im Schadensfall unabhängig davon eine Ausgleichszahlung.

Was als ausreichend wolfssicher gilt, lässt sich nicht pauschal festlegen. Die geeignete Ausführung hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten und der jeweiligen Tierhaltung ab. In der Praxis haben sich bestimmte Orientierungswerte etabliert – beispielsweise eine Zaunhöhe von etwa 120 cm bei Schafen und Ziegen. Auch niedrigere Zäune können unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden, etwa in Bezug auf Entschädigungsleistungen.

Stand: 01.10.2025

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